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Saisonkennzeichen

Sie legen den Zeitraum fest, er wird rechts auf das Schild geprägt. Außerhalb der Saison steht das Fahrzeug auf privatem Grund.

Honorar
69 €
Schilder
2
Dauer
am selben Werktag
Unterlagen

Das brauchen wir von Ihnen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Gültiger HU-Bericht
  • eVB-Nummer für Saisonbetrieb
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Unterschriebene Vollmacht

Gut zu wissen

  • Der Zeitraum umfasst mindestens zwei und höchstens elf Monate.
  • Eine Änderung der Saison ist nur mit neuen Schildern möglich.

Stand: 08/2026. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung ändert sich regelmäßig. Im Zweifel fragen Sie kurz nach, das kostet nichts.

Fragen zu diesem Vorgang

Darf ich außerhalb der Saison fahren?

Nein. Außerhalb des geprägten Zeitraums gilt das Fahrzeug als nicht zugelassen und darf öffentliche Straßen nicht nutzen.

Weitere Vorgänge