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Kurzzeitkennzeichen

Das gelbe Feld rechts. Gültig für maximal fünf Tage, gebunden an ein konkretes Fahrzeug und an den Zweck Probefahrt, Prüfungsfahrt oder Überführung.

Honorar
79 €
Schilder
2
Dauer
meist innerhalb weniger Stunden
Unterlagen

Das brauchen wir von Ihnen

  • eVB-Nummer speziell für Kurzzeitkennzeichen
  • Fahrzeugpapiere (Teil I oder Teil II) oder Datenbestätigung
  • Gültiger HU-Nachweis für Fahrten über die Prüfstelle hinaus
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Unterschriebene Vollmacht

Gut zu wissen

  • Die normale Kfz-Versicherung deckt Kurzzeitkennzeichen nicht ab, es braucht eine eigene eVB.
  • Ohne gültige HU ist die Nutzung auf die direkte Fahrt zur Prüfstelle beschränkt.

Stand: 08/2026. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung ändert sich regelmäßig. Im Zweifel fragen Sie kurz nach, das kostet nichts.

Fragen zu diesem Vorgang

Darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland?

Nur eingeschränkt. Mehrere Nachbarländer erkennen es nicht an. Für den Export ist das Ausfuhrkennzeichen der richtige Weg.

Weitere Vorgänge