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Außerbetriebsetzung

Verkauft, verschrottet oder eingemottet: Wir setzen das Fahrzeug außer Betrieb und schicken Ihnen die Bestätigung zurück.

Honorar
39 €
Schilder
keine
Dauer
am selben Werktag
Unterlagen

Das brauchen wir von Ihnen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Verwertung)
  • Beide Kennzeichen mit Stempelplakette
  • Bei Verwertung: Verwertungsnachweis
  • Unterschriebene Vollmacht

Gut zu wissen

  • Die Steuerpflicht endet mit dem Tag der Abmeldung, nicht mit dem Verkauf.
  • Das Kennzeichen bleibt bei uns für Sie reserviert, wenn Sie es später wieder nutzen wollen.

Stand: 08/2026. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung ändert sich regelmäßig. Im Zweifel fragen Sie kurz nach, das kostet nichts.

Fragen zu diesem Vorgang

Kann ich mein Kennzeichen reservieren lassen?

Ja, bei der Abmeldung bleibt Ihr Kennzeichen in der Regel bis zu zwölf Monate für Sie gesperrt.

Weitere Vorgänge